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   OLG Jena, 31.05.2016 - 1 Ws 173/16   

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https://dejure.org/2016,26149
OLG Jena, 31.05.2016 - 1 Ws 173/16 (https://dejure.org/2016,26149)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.05.2016 - 1 Ws 173/16 (https://dejure.org/2016,26149)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 1 Ws 173/16 (https://dejure.org/2016,26149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 64 StGB, § 66 StGB, § 67a StGB, § 67c Abs 1 StGB, § 67c Abs 2 S 4 StGB
    Verhängung mehrerer Maßregeln neben einer Freiheitsstrafe und deren Vollstreckung: Konkurrenzverhältnisse und Zuständigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2015 - 1 Ws 44/15

    Maßregelvollstreckung: Zeitpunkt für Überweisung in den Vollzug einer anderen

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2016 - 1 Ws 173/16
    Der im angefochtenen Beschluss in Bezug genommenen obergerichtlichen Rechtsprechung, nach der eine Entscheidung nach § 67a StGB nur gleichzeitig mit oder zeitlich nach einer Entscheidung nach § 67c StGB erfolgen kann und letztere im Falle der kumulativen Anordnung mehrerer freiheitsentziehender Maßregeln abweichend vom Wortlaut der Vorschrift "vor dem Ende des Vollzugs der Strafe" in entsprechender Anwendung des § 72 Abs. 3 Satz 2 StGB vor dem Ende des Vollzugs der zunächst vollstreckten Maßregel zu treffen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.03.2015, 1 Ws 44/15, bei juris), ist daher im Ergebnis beizutreten.
  • OLG Jena, 19.03.2015 - 1 Ws 70/15

    Strafvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2016 - 1 Ws 173/16
    und 08.09.2015 (1 Ws 70/15 und 449/15) verwiesen.
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Das Gericht kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB auch dann für erledigt erklären, wenn der Vollzug der Unterbringung noch nicht begonnen hat (siehe OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2007 - 1 Ws 75/07, juris Rn. 14; Beschluss vom 31.05.2016 - 1 Ws 173/16, juris Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 04.05.2012 - 1 Ws 331-334/12, juris Rn. 19; so auch MK/Veh, 4. Aufl., § 67d StGB Rn. 41; NK/Pollähne, 6. Aufl., § 67d StGB Rn. 43; Schönke/Schröder- Kinzig, 30. Aufl., § 67d StGB Rn. 14).

    Soweit in der Literatur teilweise angenommen wird, dass generell ein Vorrang der Aussetzung vor der Erledigung bestehe (so MK/Veh, 4. Aufl., § 67c StGB Rn. 22), ist die Rechtsprechung dem bisher ersichtlich nicht gefolgt (siehe OLG Jena, Beschluss vom 31.05.2016, a.a.O.).

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